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Strafrecht

Was kostet ein Strafverteidiger in Nürnberg?

4 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Eine pauschale Summe lässt sich vor Kenntnis des Verfahrens selten seriös nennen. Entscheidend sind unter anderem Verfahrensstadium, Umfang der Akte, Zahl der Termine, Schwierigkeit und gewünschter Leistungsumfang. Deshalb sollte vor der Beauftragung klar sein, auf welcher Grundlage abgerechnet wird und welche Tätigkeiten erfasst sind.

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für Strafsachen verschiedene Gebühren vor, etwa für Grundtätigkeit, Verfahrensabschnitte und Hauptverhandlungstermine. Viele Positionen sind Rahmengebühren. Bei ihrer Bestimmung berücksichtigt die Rechtsanwältin nach § 14 RVG insbesondere Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

„Abrechnung nach RVG“ bedeutet daher nicht zwingend, dass jeder Fall denselben Betrag kostet. Hinzukommen können Auslagen und Umsatzsteuer.

Vergütungsvereinbarung

Gerade bei umfangreichen oder zeitintensiven Verfahren kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Möglich sind je nach Gestaltung beispielsweise Pauschalen oder Zeithonorare. § 3a RVG stellt formale und inhaltliche Anforderungen an solche Vereinbarungen.

Vor Abschluss sollten insbesondere geklärt werden:

  • Welche Verfahrensabschnitte sind umfasst?
  • Sind Hauptverhandlungstage enthalten oder gesondert zu vergüten?
  • Wie werden Reisezeiten, Auslagen und Umsatzsteuer behandelt?
  • Was gilt bei einer vorzeitigen Einstellung oder zusätzlichen Terminen?
  • In welchen Abständen werden Rechnungen gestellt?

Eine nachvollziehbare Vereinbarung schafft Kostentransparenz, ersetzt aber keine realistische Einschätzung möglicher Verfahrensentwicklungen.

Erstberatung und erste Prüfung

Eine Erstberatung dient der ersten rechtlichen Orientierung. Ob darin bereits Akteneinsicht, schriftliche Stellungnahmen oder Vertretung gegenüber Behörden enthalten sind, sollte ausdrücklich geklärt werden. Ohne Ermittlungsakte ist eine abschließende Verteidigungsstrategie häufig noch nicht möglich.

Halten Sie für eine Kosteneinschätzung Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder gerichtliche Schreiben sowie bekannte Termine bereit. Daraus lässt sich meist besser erkennen, welcher Aufwand bevorsteht.

Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Bei notwendiger Verteidigung wird die beigeordnete Verteidigung zunächst aus der Staatskasse nach den gesetzlichen Regeln vergütet. Das bedeutet nicht, dass das Verfahren für die beschuldigte Person in jedem Fall endgültig kostenlos bleibt. Bei einer Verurteilung werden ihr nach § 465 StPO grundsätzlich die Kosten des Verfahrens auferlegt; dazu können Auslagen der Staatskasse gehören.

Eine Pflichtverteidigerbestellung hängt nicht allgemein vom Einkommen ab. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des § 140 StPO. Die Einzelheiten erläutert Pflichtverteidiger in Nürnberg.

Kostenerstattung bei Freispruch oder Einstellung

Bei einem Freispruch fallen die notwendigen Auslagen der angeklagten Person nach § 467 StPO grundsätzlich der Staatskasse zur Last. Das Gesetz enthält jedoch Ausnahmen. Außerdem ist eine private Vergütungsvereinbarung nicht automatisch in voller Höhe erstattungsfähig; regelmäßig ist die Erstattung auf notwendige Auslagen nach den gesetzlichen Maßstäben begrenzt.

Bei einer Einstellung hängt die Kostenentscheidung von ihrer Rechtsgrundlage und den Umständen ab. Die Formel „eingestellt bedeutet, alles wird bezahlt“ ist daher ebenso unzutreffend wie „jeder trägt seine Kosten immer selbst“.

Rechtsschutzversicherung

Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag, dem Tatvorwurf und den Risikoausschlüssen. Eine Deckungsanfrage kann klären, ob und für welche Verfahrensabschnitte der Versicherer eintritt, ist aber keine Zusage für jede spätere Verfahrensentwicklung.

Weitere mögliche Kosten

Neben der Verteidigervergütung können etwa Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Übersetzungen, Reisekosten oder Kosten anderer Beteiligter relevant werden. Bei einer Verurteilung hängt die Kostenfolge von der gerichtlichen Entscheidung ab. Bei mehreren Tatvorwürfen oder Teilerfolgen können differenzierte Entscheidungen getroffen werden.

Häufige Fragen

Kann ich vorab einen Festpreis verlangen?

Eine Pauschale kann vereinbart werden, wenn Leistungsumfang und mögliche Zusatzleistungen klar beschrieben sind. Bei schwer vorhersehbaren Verfahren ist eine vollständige Pauschale nicht immer sinnvoll oder möglich.

Ist ein Wahlverteidiger besser als ein Pflichtverteidiger?

„Pflichtverteidiger“ beschreibt die Art der Bestellung, nicht eine geringere Qualifikation. Dieselbe Rechtsanwältin kann als Wahl- oder Pflichtverteidigerin tätig sein. Unterschiede können sich aus Vergütung und Umfang zusätzlicher Vereinbarungen ergeben.

Wer zahlt bei einem Strafbefehl?

Wird der Strafbefehl rechtskräftig, enthält er regelmäßig auch eine Kostenentscheidung. Wird Einspruch eingelegt, hängt die weitere Kostenfolge vom Verlauf und Ausgang des Verfahrens ab.

Kosten vor Mandatierung klären

Bitten Sie um eine verständliche Erläuterung der Abrechnungsgrundlage und des zunächst erwartbaren Leistungsumfangs. Ändert sich das Verfahren wesentlich, sollte auch die Kosteneinschätzung aktualisiert werden.

Kosten und Leistungsumfang können Sie über das Kontaktformular oder unter 0911 243 777 anfragen. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf Strafrecht in Nürnberg.

Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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