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Eine Trennung verändert den Alltag, oft bevor rechtlich etwas geregelt ist. Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird der Unterhalt berechnet? Was gilt für Sorge und Umgang? Und welche Entscheidung muss jetzt fallen – welche kann noch warten?
Corinna Jung, LL.M., berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht in Nürnberg. Im ersten Gespräch ordnet sie die konkrete Situation, laufende Fristen und die erreichbaren Ziele. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht; im Familienrecht ist sie als Rechtsanwältin tätig.
Einen persönlichen Termin können Sie unter 0911 243 777 oder über das Kontaktformular anfragen. Die Kanzlei Dr. Bauch & Kollegen befindet sich am Frauentorgraben 43 in Nürnberg.
Wobei brauchen Sie gerade Unterstützung?
Nicht jede familienrechtliche Frage beginnt mit einem Gerichtsverfahren. Einige Situationen verlangen jedoch eine schnelle Reaktion.
- Sie möchten sich trennen oder scheiden lassen: Klären Sie Trennungsdatum, Wohnsituation, Einkommen, Vermögen und offene Folgesachen, bevor verbindliche Vereinbarungen getroffen werden.
- Unterhalt wird nicht gezahlt oder gefordert: Ansprüche sollten berechnet, belegt und rechtzeitig geltend gemacht werden. Eine private Überschlagsrechnung genügt bei streitigen Einkommen oder Sonderfällen oft nicht.
- Sorge oder Umgang eskalieren: Bestehende Regelungen, konkrete Gefährdungen und die Bedürfnisse des Kindes müssen getrennt betrachtet werden. Bei akuter Gefahr sind schnelle gerichtliche oder behördliche Schritte zu prüfen.
- Ein gerichtliches Schreiben liegt vor: Notieren Sie Zustelltag und Frist. Familiengerichtliche Verfahren können persönliche Anhörungen und kurzfristige Termine vorsehen.
- Gewalt, Stalking oder strafrechtliche Vorwürfe spielen eine Rolle: Familienrechtliche Schutz- und Kindschaftsfragen können mit Strafrecht zusammentreffen. Corinna Jungs Fachanwaltsqualifikation im Strafrecht ermöglicht hier eine abgestimmte erste Einordnung.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin
Familienrecht ist kein anonymer Vorgang. Die rechtliche Lösung muss zu einer Lebenssituation passen, in der Eltern häufig weiter miteinander umgehen und wirtschaftliche Folgen noch Jahre wirken.
Corinna Jung bespricht deshalb nicht nur, was rechtlich beantragt werden kann. Ebenso wichtig ist, welche Unterlagen fehlen, welche Einigung tragfähig wäre und an welchem Punkt ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Corinna Jung, LL.M., ist Ihre zentrale Ansprechpartnerin. Anfragen und Termine werden über die Kanzlei Dr. Bauch & Kollegen koordiniert.
Mehr über Corinna Jung und ihre Tätigkeitsbereiche erfahren Sie auf der Profilseite Corinna Jung, LL.M..
Familienrecht nach Ihrer Lebenslage
Die folgenden Seiten vertiefen die häufigsten Anliegen. Der Überblick hilft Ihnen, direkt zum passenden Thema zu gelangen.
Scheidung in Nürnberg
Die Scheidung setzt grundsätzlich das Scheitern der Ehe voraus. Häufig geht ihr das Trennungsjahr voraus. Neben dem Scheidungsantrag können Versorgungsausgleich, Unterhalt, Vermögen oder Kindschaftssachen eine Rolle spielen. Die Seite erklärt Ablauf, Anwaltszwang, Kosten und Verfahrenskostenhilfe.
Sorgerecht
Gemeinsame elterliche Sorge bleibt nach einer Trennung grundsätzlich bestehen. Konflikte entstehen bei wesentlichen Entscheidungen, etwa zum Aufenthalt, zur Schule oder zu medizinischen Behandlungen. Maßstab gerichtlicher Entscheidungen ist das Kindeswohl.
Umgangsrecht
Das Kind und der getrennt lebende Elternteil haben grundsätzlich ein Recht auf Umgang. Wenn eine Regelung nicht funktioniert, kommen Beratung, eine neue Vereinbarung oder eine gerichtliche Regelung in Betracht. Bei konkreten Schutzbedenken muss die Situation sorgfältig geprüft werden.
Kindesunterhalt
Für die Berechnung zählen unter anderem das bereinigte Nettoeinkommen, Alter des Kindes, Kindergeld, weitere Unterhaltspflichten und das Betreuungsmodell. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine wichtige Orientierung, ersetzt aber keine vollständige Berechnung.
Trennungsunterhalt
Zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch nach § 1361 BGB bestehen. Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit müssen geprüft werden. Für rückständige Beträge ist eine rechtzeitige, nachweisbare Geltendmachung wichtig.
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Nachehelicher Unterhalt setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund voraus. Dauer und Höhe ergeben sich nicht allein aus der Ehedauer. Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter, Erwerbsmöglichkeiten und ehebedingte Nachteile können bedeutsam sein.
Zugewinnausgleich
Beim Zugewinnausgleich werden nicht einfach alle Vermögenswerte halbiert. Anfangs- und Endvermögen, privilegierter Erwerb, Verbindlichkeiten und mögliche illoyale Vermögensverschiebungen müssen getrennt ermittelt werden.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln. Die notarielle Beurkundung ist Pflicht. Inhalt und Zeitpunkt entscheiden darüber, ob eine Vereinbarung später einer gerichtlichen Kontrolle standhält.
Außergerichtliche Lösung oder Familiengericht?
Eine außergerichtliche Einigung kann Belastung, Zeit und Kosten reduzieren. Sie ist aber nur dann tragfähig, wenn beide Seiten die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen überblicken und erforderliche Formvorschriften einhalten.
Ein gerichtliches Verfahren kann notwendig werden, wenn Fristen laufen, Auskünfte verweigert werden, eine verbindliche Regelung fehlt oder der Schutz eines Kindes oder Beteiligten schnelles Handeln verlangt. Bei Sorge und Umgang soll das Gericht auf Einvernehmen hinwirken, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Eine Einigung um jeden Preis ist dennoch nicht das Ziel.
Familienrecht in Nürnberg: Gericht und Beratungshilfe
Familienverfahren werden beim zuständigen Familiengericht geführt. Für viele Nürnberger Verfahren ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig. Welche örtliche Zuständigkeit gilt, richtet sich nach der Verfahrensart; bei Scheidung und Kindschaftssachen gelten unterschiedliche Regeln. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen können zum Oberlandesgericht Nürnberg führen.
Das Amtsgericht Nürnberg unterhält eine Rechtsantragstelle. Sie kann bei der Aufnahme bestimmter Anträge helfen, darf aber keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Wer die Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht aufbringen kann, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Beratungshilfe beantragen. Für gerichtliche Verfahren kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
So läuft die erste Beratung ab
Im ersten Gespräch werden Ausgangslage, Ziel und Dringlichkeit geordnet. Hilfreich sind je nach Thema:
- gerichtliche Schreiben und bestehende Beschlüsse,
- Heiratsurkunde und Angaben zum Trennungsdatum,
- Einkommensnachweise, Steuerbescheide und Unterlagen zu Vermögen und Schulden,
- bisherige Unterhaltsberechnungen oder Titel,
- Vereinbarungen zu Sorge und Umgang,
- eine kurze Chronologie wichtiger Ereignisse,
- bei dringenden Schutzfragen konkrete Nachweise, Nachrichten oder ärztliche Unterlagen.
Danach lässt sich klären, ob zunächst Auskünfte eingeholt, Ansprüche geltend gemacht, Verhandlungen geführt oder ein gerichtlicher Antrag vorbereitet werden sollte. Auch die voraussichtliche Vergütung und mögliche Finanzierung werden anhand des Auftrags besprochen.
Häufige Fragen an einen Anwalt für Familienrecht
Wie viel kostet ein Anwalt für Familienrecht?
Die Kosten hängen von Auftrag, Gegenstands- oder Verfahrenswert und Verfahrensumfang ab. Gerichtliche Familienverfahren werden nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert abgerechnet. Bei außergerichtlicher Tätigkeit können gesetzliche Gebühren oder eine Vergütungsvereinbarung maßgeblich sein. Eine belastbare Einschätzung setzt deshalb Angaben zum konkreten Anliegen voraus.
Wie erkenne ich einen guten Anwalt für Familienrecht?
Prüfen Sie, ob die anwaltliche Tätigkeit zu Ihrem konkreten Thema passt und ob Vorgehen, Risiken und Kosten verständlich erklärt werden. Ein gutes Erstgespräch trennt dringende Schritte von späteren Entscheidungen und verspricht kein bestimmtes Ergebnis. Ebenso wichtig ist, dass Sie wissen, wer Ihren Fall tatsächlich bearbeitet und wie Sie diese Person erreichen.
Ist eine Erstberatung beim Anwalt kostenpflichtig?
In der Regel ja, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung sollte vor dem Termin geklärt werden. Ohne Vergütungsvereinbarung begrenzt § 34 Abs. 1 RVG die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher grundsätzlich auf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Das ist eine gesetzliche Obergrenze für diese Konstellation, kein pauschaler Preis jeder Kanzlei.
Wo kann ich in Nürnberg kostenlose Rechtsberatung erhalten?
Das Amtsgericht Nürnberg bietet keine Rechtsberatung an. Bei geringem Einkommen kann jedoch Beratungshilfe für außergerichtliche anwaltliche Beratung oder Vertretung in Betracht kommen. Der Antrag wird beim Amtsgericht Nürnberg beziehungsweise über die vorgesehenen Justiz-Services gestellt; die wirtschaftlichen Voraussetzungen und weitere Bedingungen werden geprüft. Für gerichtliche Verfahren ist Verfahrenskostenhilfe das entsprechende Instrument.
Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmen, aber keine eigenen anwaltspflichtigen Sachanträge stellen.
Wann sollte ich mich nach einer Trennung beraten lassen?
Eine frühe Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Kinder, Unterhalt, eine gemeinsame Immobilie, erhebliches Vermögen, ein Unternehmen oder Gewaltvorwürfe betroffen sind. Auch vor dem Unterschreiben einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung sollten Reichweite und Form geprüft werden.
Familienrecht in Nürnberg persönlich besprechen
Sie müssen nicht bereits alle Antworten kennen. Für die erste Anfrage genügen eine kurze Beschreibung, das wichtigste Schreiben und der Hinweis auf laufende Termine oder Fristen.
Telefon: 0911 243 777 Online: Kontakt zur Kanzlei



