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Verkehrsrecht

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Ansprüche richtig prüfen

5 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Nach einem Verkehrsunfall stehen zunächst die Verletzungen und die Behandlung im Vordergrund. Bald folgen Fragen der Versicherung: Welche Beschwerden stammen vom Unfall? Wie lange dauern sie an? Und welche Nachweise gibt es?

Schmerzensgeld wird nicht nach einer festen Preisliste berechnet. Wer einen Anspruch durchsetzen möchte, muss die Verletzung und ihre Folgen nachvollziehbar dokumentieren.

Wann kommt Schmerzensgeld in Betracht?

Wurde durch den Unfall der Körper oder die Gesundheit verletzt, kann nach § 253 Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung in Geld verlangt werden. Ein reiner Sachschaden am Fahrzeug genügt dafür nicht.

In Betracht kommen körperliche und nachweisbare psychische Unfallfolgen. Voraussetzung ist, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind. Deshalb ist eine zeitnahe ärztliche Untersuchung wichtig, auch wenn Schmerzen erst einige Stunden nach dem Zusammenstoß deutlicher werden.

Was beeinflusst die Höhe?

Die Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich können insbesondere sein:

  • Art und Schwere der Verletzung,
  • Dauer und Intensität der Schmerzen,
  • notwendige Operationen und Behandlungen,
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
  • Einschränkungen im Alltag,
  • bleibende gesundheitliche Folgen,
  • und die Haftungsverteilung nach dem Unfall.

Eine Prellung mit kurzer Behandlungsdauer wird anders bewertet als eine Verletzung mit Operation, langer Rehabilitation oder Dauerschaden. Auch bei ähnlichen Diagnosen können die Auswirkungen auf das tägliche Leben sehr unterschiedlich sein.

Verletzungen und Behandlung dokumentieren

Die medizinischen Unterlagen bilden die Grundlage des Anspruchs. Sammeln Sie Arztberichte, Entlassungsberichte, Verordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rechnungen. Halten Sie außerdem fest, wie sich die Beschwerden im Alltag entwickeln.

Ein Schmerztagebuch kann dabei helfen. Notieren Sie regelmäßig:

  • wo und wann Schmerzen auftreten,
  • welche Medikamente Sie einnehmen,
  • welche Bewegungen oder Tätigkeiten nicht möglich sind,
  • welche Termine und Behandlungen stattfinden,
  • und ob Sie bei Arbeit, Haushalt oder Freizeit eingeschränkt sind.

Die Aufzeichnungen sollten sachlich bleiben. Übertreibungen schaden der Glaubwürdigkeit. Entscheidend ist eine lückenlose und nachvollziehbare Darstellung.

Informieren Sie behandelnde Ärzte darüber, dass die Beschwerden nach einem Unfall aufgetreten sind. Widersprüche zwischen späteren Angaben und frühen Arztberichten führen häufig zu Rückfragen. Vorerkrankungen sollten nicht verschwiegen werden. Zu klären ist vielmehr, ob und wie der Unfall den Gesundheitszustand verändert hat.

Was sagen Schmerzensgeldtabellen aus?

Schmerzensgeldtabellen sammeln Urteile aus früheren Fällen. Sie können eine erste Orientierung geben, sind aber weder Gesetz noch verbindlicher Tarif. Ein Betrag aus einem anderen Urteil lässt sich nicht einfach auf den eigenen Unfall übertragen.

Gerichte berücksichtigen den gesamten Fall. Dazu gehören die genaue Verletzung, der Heilungsverlauf, mögliche Folgeschäden, die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse und Besonderheiten der Haftung. Auch das Alter eines Urteils kann für seine Vergleichbarkeit eine Rolle spielen.

Wer nur nach der höchsten Tabellenentscheidung sucht, erhält deshalb meist eine unrealistische Einschätzung.

Haftung und Schmerzensgeld getrennt prüfen

Die Verletzung allein beantwortet noch nicht, wer zahlen muss. Zuerst ist zu klären, wie der Unfall passiert ist und wie die Haftung verteilt wird. Eine Mithaftung kann sich auf den Anspruch auswirken.

Je nach Fall können neben § 253 BGB auch die Halterhaftung nach § 7 StVG und der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach § 115 VVG eine Rolle spielen.

Mehr zur Bearbeitung des gesamten Unfalls lesen Sie unter Unfallregulierung nach Verkehrsunfall.

Kommunikation mit der Versicherung

Versicherer fragen häufig nach Diagnosen, Vorerkrankungen, Behandlungen und dem aktuellen Gesundheitszustand. Antworten sollten vollständig und sachlich sein. Unbegrenzte Schweigepflichtentbindungen oder abschließende Abfindungserklärungen sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.

Eine endgültige Abfindung kann spätere Ansprüche ausschließen. Das ist besonders riskant, wenn der Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist oder Dauerfolgen nicht sicher beurteilt werden können.

Weitere Ansprüche neben dem Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ersetzt den immateriellen Schaden. Daneben können wirtschaftliche Schäden entstanden sein. Dazu gehören je nach Fall Behandlungskosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Kosten für benötigte Hilfe.

Diese Positionen müssen getrennt berechnet und belegt werden. Rechnungen, Gehaltsunterlagen und Aufzeichnungen über ausgefallene Tätigkeiten erleichtern die Prüfung. Mehr zur gesamten Schadenabwicklung finden Sie auf der Seite Unfallregulierung.

Ablauf der Anspruchsprüfung

Zuerst werden Unfallhergang und Haftung geklärt. Danach werden medizinische Unterlagen und wirtschaftliche Folgen gesammelt. Wenn der Heilungsverlauf noch offen ist, kann es sinnvoll sein, mit einer abschließenden Bewertung zu warten.

Anschließend wird der Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer beziffert und begründet. Lehnt der Versicherer ab oder bietet er einen zu niedrigen Betrag, müssen Erfolgsaussichten und Kosten eines weiteren Vorgehens besprochen werden.

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Wie schnell muss ich nach dem Unfall zum Arzt?

Lassen Sie Verletzungen möglichst zeitnah untersuchen. Große zeitliche Lücken können den Nachweis erschweren, dass die Beschwerden durch den Unfall entstanden sind.

Gibt es Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma?

Das hängt von der Diagnose, den nachgewiesenen Beschwerden und dem Unfallzusammenhang ab. Die Bezeichnung allein legt keinen festen Betrag fest.

Wie lange dauert die Regulierung?

Das richtet sich nach Haftung, Behandlungsverlauf und Unterlagen. Bei schweren Verletzungen sollte eine abschließende Bewertung häufig erst erfolgen, wenn die Folgen besser absehbar sind.

Muss ich ein Angebot der Versicherung annehmen?

Nein. Prüfen Sie vor der Annahme, welche Ansprüche das Angebot abdeckt und ob damit weitere Forderungen ausgeschlossen werden sollen.

Schmerzensgeld in Nürnberg prüfen lassen

Halten Sie für eine erste Prüfung Unfallunterlagen, medizinische Berichte und den Schriftverkehr mit der Versicherung bereit. Sie erreichen die Kanzlei über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0911 243 777.

Den Gesamtüberblick finden Sie unter Verkehrsrecht in Nürnberg.

Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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Verkehrsrechtliche Angelegenheit prüfen lassen

Nennen Sie bei der Anfrage den Zustelltag des Bescheids oder das Datum des Unfalls und halten Sie die wichtigsten Unterlagen bereit.

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