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Verkehrsrecht

Unsere zufriedenen Mandanten und unsere gewonnenen Fälle beweisen unser Können auf diesem Gebiet.

Fachanwalt: Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall bringt es in der Regel mit sich, dass es zweierlei Sicht auf die Dinge gibt. Wer hat Schuld und wer nicht? Das geht allen so, selbst vielen Juristen, die privat in ein Unfallgeschehen verwickelt werden. Die Quote zum Verschulden- bzw. Mithaftungs­anteil Hangemessen zu taxieren, kann auch vor Gericht oft erst über ein aufwän­diges verkehrsanalytisches Gutachten abklärbar sein.

Verkehrsrecht: Bis dahin ohne Rechtsanwalt? Besser nicht!

„Kurzum“: keiner kann hellsehen, ob man sich „vernünftig einigen kann“, denn was ist ggf. ,,vernünftig“?

Deswegen ist es in diesem Fall besser gleich zum (,,richtigen“) Anwalt zu gehen, damit alles von Anfang an richtig läuft. Schließlich wollen Sie nicht nur Verfahrenskosten, sondern auch Zeit sparen und ein Verkehrsdelikt nicht unnötig in die Länge ziehen. Den Kostenersatz schuldet nach dem Gesetz der haftende Unfallgegner.

Und: Auch ein bloßer Blechschaden sorgt für eine gewisse Unruhe. Denn es muss doch erst einmal alles in Sachen Ersatzfahrzeug, Schadenshöhe, Reparaturwürdigkeit so laufen, wie man sich das als Geschädigter vorstellt.

Verkehrsrecht: Unfall mit Personenschaden?

Die größere Herausforderung stellt sich aber natürlich dann raus, wenn es zu (schweren) Verletzungen kam. In solch einem Verkehrsdelikt ohne kompetenten Anwaltsbeistand auf den gerechten Ausgleich zu hoffen, wäre weltfremd.

Jeder Sachbearbeiter bei einer Gegner-Haftpflichtversicherungsgesellschaft hat den sparsamen Umgang mit dem Vermögen der eigenen Versicherungsnehmer umzugehen, dieses vor Augen zu haben. Aus dem Selbstver­ständnis einer Versicherungsgesellschaft versteht sich der zögerliche Zuspruch von Geldbeträgen ohnehin – und ab einem fünfstelligen Bereich allemal. Deswegen ist es sehr ratsam sich frühzeitig abzusichern und durch einen Fachanwalt in Sachen Verkehrsrecht Hilfe zu holen.

Gerade in solchen, beschriebenen Fällen muss es natürlich auf Verhandlungsgeschick ankommen zu den Themen Kranken­hausbehandlungen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Rente usw.

In einem ADAC-Haus (in dem wir ansässig sind) sollte man sich auf die Sachbehandlung rund um Auto und Verkehr verstehen, finde ich. Probieren Sie es aus!

Fachkompetenz:

Unfallregulierung

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Führerscheinrecht

Kaufvertragsrecht

In Sachen Verkehrsrecht kennen wir uns aus.

Dr. Jürgen Bauch M.A.

Andreas Lutz Fachanwalt Nürnberg

Andreas Lutz

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