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Im Verkehrsrecht entscheidet oft der nächste Schritt. Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine kurze Einspruchsfrist. Nach einem Unfall müssen Beweise gesichert werden. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf können unüberlegte Angaben die Verteidigung erschweren.
Corinna Jung, LL.M., berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Verkehrsrecht in Nürnberg. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Der Fachanwaltstitel bezieht sich ausschließlich auf das Strafrecht – er ist besonders relevant, wenn aus einer Verkehrssache ein Strafverfahren wird.
Bei einem fristgebundenen Schreiben erreichen Sie die Kanzlei unter 0911 243 777. Halten Sie Bescheid, Umschlag, Aktenzeichen und Zustelltag bereit. Alternativ können Sie das Kontaktformular nutzen.
Worum geht es in Ihrem Fall?
Bußgeldbescheid oder Blitzer
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Vorher sollte geklärt werden, welche Rechtsfolge droht und ob eine Prüfung von Fahrerzuordnung, Messunterlagen oder Verfahrensablauf sinnvoll ist. Ein Einspruch ist kein Selbstzweck; er braucht ein realistisches Ziel.
Mehr dazu: Blitzer – wann sich ein Einspruch lohnt und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Fahrverbot oder Führerscheinabgabe
Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, aber das Führen von Kraftfahrzeugen ist für die festgesetzte Dauer verboten. Wer beruflich oder familiär auf das Fahrzeug angewiesen ist, sollte Auswirkungen und mögliche Einwände vor Eintritt der Rechtskraft prüfen lassen.
Mehr dazu: Fahrverbot und Führerschein beim Fahrverbot abgeben.
Verkehrsunfall und Schadensregulierung
Nach einem Unfall müssen Unfallhergang, Haftung und jede Schadensposition getrennt belegt werden. Eine erste Zahlung der Versicherung bedeutet nicht automatisch, dass Haftung und Schaden vollständig anerkannt sind. Prüfen Sie Kürzungen und unterschreiben Sie keine abschließende Abfindung, solange Folgen oder Heilungsverlauf unklar sind.
Mehr dazu: Unfallregulierung nach Verkehrsunfall.
Verletzungen und Schmerzensgeld
Bei Verletzungen zählen zeitnahe ärztliche Dokumentation, Behandlungsverlauf, Arbeitsunfähigkeit und Einschränkungen im Alltag. Schmerzensgeldtabellen liefern nur Vergleichsfälle. Sie legen keinen festen Betrag für den eigenen Fall fest.
Mehr dazu: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall.
Verkehrsstrafrecht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind keine gewöhnlichen Bußgeldsachen. Es können Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnismaßnahmen und weitere Folgen drohen. Als beschuldigte Person dürfen Sie schweigen und sollten vor einer Aussage möglichst Akteneinsicht und anwaltliche Beratung abwarten.
Ihre Ansprechpartnerin: Corinna Jung, LL.M.
Verkehrsrecht verbindet unterschiedliche Verfahren. Eine Unfallregulierung folgt anderen Regeln als ein Bußgeldverfahren; bei einer Verkehrsstraftat gelten wiederum strafprozessuale Rechte. Im ersten Gespräch ordnet Corinna Jung ein, welcher Bereich betroffen ist, welche Frist läuft und welche Unterlagen eine belastbare Prüfung ermöglichen. Corinna Jung, LL.M., ist Ihre zentrale Ansprechpartnerin. Anfragen und Termine werden über die Kanzlei Dr. Bauch & Kollegen koordiniert.
Sie erhalten keine pauschale Behauptung, jeder Bescheid sei fehlerhaft oder jedes Fahrverbot vermeidbar. Entscheidend ist, ob die Akte einen konkreten Ansatz bietet und ob Aufwand und mögliches Ergebnis in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Mehr über Corinna Jung und ihre Tätigkeitsbereiche erfahren Sie auf der Profilseite Corinna Jung, LL.M..
Bußgeldverfahren: Erst Frist sichern, dann Akte prüfen
Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt nach § 67 OWiG grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Bescheid. Bewahren Sie deshalb Umschlag und Zustellnachweis auf.
Nach einem Einspruch kann Akteneinsicht Aufschluss über Messunterlagen, Fahrerfoto, Zeugenaussagen und Verfahrensablauf geben. Danach lässt sich besser entscheiden, ob der Einspruch weiterverfolgt, beschränkt oder zurückgenommen werden sollte. Ohne konkreten Prüfungsansatz verursacht ein Verfahren möglicherweise Aufwand und Kosten, ohne die Rechtsfolge zu verbessern.
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Auch dort sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, deren Folgen Sie nicht überblicken, und keinesfalls vorschnell eine andere Person beschuldigen.
Fahrverbot, Punkte und Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit dauert nach § 25 StVG grundsätzlich ein bis drei Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beginn innerhalb einer Viermonatsfrist selbst gewählt werden. Ob diese Regelung greift, ergibt sich aus der konkreten Entscheidung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Vom Fahrverbot zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; für eine spätere Neuerteilung gelten eigene Voraussetzungen. Wer einen entsprechenden Vorwurf oder Bescheid erhält, sollte die Begriffe nicht gleichsetzen.
Berufliche Härten können für die Prüfung eines Fahrverbots bedeutsam sein, führen aber nicht automatisch zu dessen Wegfall. Arbeitgeberbescheinigung, Einsatzpläne und konkrete Nachweise über fehlende Alternativen sind aussagekräftiger als eine allgemeine Behauptung, auf den Führerschein angewiesen zu sein.
Unfallregulierung: Welche Ansprüche sind zu prüfen?
Bei einem Verkehrsunfall können je nach Fall Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung, Verdienstausfall und beschädigte Gegenstände zu prüfen sein. Bei Verletzungen kommen Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Schmerzensgeld in Betracht.
Ob und in welcher Höhe eine Position ersetzt wird, hängt von Haftung, Erforderlichkeit und Nachweisen ab. Bei Mitverursachung kann eine Haftungsquote gebildet werden. Fotografieren Sie daher Unfallstelle und Schäden, sichern Sie Zeugendaten und bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr auf.
Unter den Voraussetzungen des § 115 VVG kann der Anspruch direkt gegen den gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Die Versicherung darf Haftung und Schaden prüfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kürzung zutrifft.
Verkehrsrecht in Nürnberg
Die Kanzlei Dr. Bauch & Kollegen befindet sich am Frauentorgraben 43 in Nürnberg. Je nach Sache können Polizei, Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth oder ein Gericht beteiligt sein. Beim Amtsgericht Nürnberg befasst sich die Verkehrsabteilung mit Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Bußgeldsachen und zivilrechtliche Unfallansprüche folgen jeweils eigenen Zuständigkeitsregeln.
Der lokale Kanzleisitz ersetzt keine juristische Prüfung. Er ermöglicht aber persönliche Gespräche und eine direkte Sichtung von Bescheiden, Unfallunterlagen und Belegen. Viele vorbereitende Schritte lassen sich zugleich telefonisch oder digital abstimmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Bußgeld und Fahrverbot
- Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit Anlagen,
- Umschlag oder Zustellnachweis,
- Aktenzeichen und bekannte Termine,
- vorhandene Fotos und eigener kurzer Ablaufvermerk,
- bei beruflicher Abhängigkeit konkrete Nachweise.
Nach einem Verkehrsunfall
- Fotos, Unfallbericht und Polizeivorgangsnummer,
- Daten der Beteiligten und Zeugen,
- Gutachten oder Kostenvoranschlag,
- Rechnungen und Nachweise über weitere Ausgaben,
- Schriftverkehr mit Versicherungen,
- bei Verletzungen Arztberichte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Eine laufende Frist sollte deshalb nicht unbeachtet bleiben.
Häufige Fragen an einen Anwalt für Verkehrsrecht
Wie hoch sind die Anwaltskosten im Verkehrsrecht?
Die Kosten hängen vom Auftrag und Verfahrensverlauf ab. Erstberatung, außergerichtliche Unfallregulierung, Einspruchsverfahren und gerichtliche Vertretung werden nicht gleich abgerechnet. Grundlage können das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung sein. Vor der Beauftragung sollten Umfang und Berechnungsgrundlage geklärt werden.
Wann lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Eine Prüfung ist besonders naheliegend, wenn ein Fahrverbot, Punkte, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein erheblicher Unfallschaden, Personenschaden oder ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum stehen. Bei kleineren Angelegenheiten sollte ebenfalls geprüft werden, ob möglicher Nutzen, Kosten und Rechtsschutz in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Wo kann ich in Nürnberg kostenlose Rechtsberatung erhalten?
Das Amtsgericht darf keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Wer die Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht aufbringen kann, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungshilfe beantragen. Ob eine Kanzlei den Fall auf dieser Grundlage übernimmt und welche Eigenbeteiligung anfällt, sollte vor dem Termin geklärt werden.
Wann braucht man einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Bei kurzen Fristen, drohendem Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung, erheblichen Verletzungen oder einem strafrechtlichen Vorwurf sollte anwaltliche Hilfe früh geprüft werden. Nach einem unverschuldeten Unfall kann anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, wenn Haftung oder Schadenspositionen streitig sind oder die Versicherung kürzt.
Wer trägt die Kosten für einen Anwalt im Verkehrsrecht?
Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Rechtsanwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens sein. Bei einer Haftungsquote richtet sich der erstattungsfähige Umfang nach der berechtigten Forderung. In Bußgeld- und Strafsachen hängt die Kostentragung vom Auftrag, Verfahrensausgang und möglichen Versicherungsbedingungen ab. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur, wenn der konkrete Fall vom Vertrag erfasst ist.
Verkehrsrecht in Nürnberg persönlich besprechen
Teilen Sie bei der ersten Anfrage mit, welches Schreiben Sie wann erhalten haben oder wann der Unfall passiert ist. So kann Corinna Jung die Dringlichkeit einordnen und die benötigten Unterlagen benennen.
Telefon: 0911 243 777 Online: Kontakt zur Kanzlei
Quellen
- § 67 OWiG – Form und Frist des Einspruchs
- § 25 StVG – Fahrverbot
- § 7 StVG – Haftung des Halters
- § 17 StVG – Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
- § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
- § 253 BGB – Immaterieller Schaden
- § 115 VVG – Direktanspruch gegen den Versicherer
- Amtsgericht Nürnberg – Straf-, Verkehrs- und Jugendabteilung


