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Verkehrsrecht

Unfallregulierung nach Verkehrsunfall

5 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Nach einem Verkehrsunfall müssen viele Dinge gleichzeitig geklärt werden: Wer haftet? Darf das Fahrzeug repariert werden? Welche Unterlagen verlangt die Versicherung? Und wer ersetzt Mietwagen, Nutzungsausfall oder Behandlungskosten?

Eine gute Regulierung beginnt mit vollständigen Beweisen. Sichern Sie deshalb zuerst den Unfallhergang und den entstandenen Schaden. Über Geld wird danach gesprochen.

Was Sie am Unfallort sichern sollten

Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Position der Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die Umgebung. Fertigen Sie Übersichtsaufnahmen und Detailbilder an. Wenn die Fahrzeuge bewegt werden müssen, sollten die ursprünglichen Positionen vorher erkennbar dokumentiert sein.

Notieren Sie:

  • Namen und Anschriften der Beteiligten,
  • Kennzeichen und Fahrzeugdaten,
  • Haftpflichtversicherer, soweit bekannt,
  • Kontaktdaten von Zeugen,
  • Aktenzeichen der Polizei,
  • sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls.

Geben Sie am Unfallort keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse ab. Beschreiben Sie den Ablauf sachlich und trennen Sie Beobachtungen von Vermutungen.

Haftung nach einem Verkehrsunfall

Die Haftung richtet sich nicht allein danach, wer ein Bußgeld erhält. Für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen, kann die Halterhaftung nach § 7 StVG maßgeblich sein. Daneben werden der konkrete Unfallhergang und mögliche Verursachungsbeiträge der Beteiligten bewertet.

Tragen mehrere Beteiligte zum Unfall bei, kann eine Haftungsquote gebildet werden. Dann wird der Schaden nicht zwingend vollständig ersetzt. Fotos, Zeugenaussagen, Unfallaufnahme und Gutachten sind wichtig, um die Quote nachvollziehbar zu beurteilen.

Welche Schäden ersetzt werden können

Nach § 249 BGB soll grundsätzlich der Zustand hergestellt werden, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Welche Positionen ersetzt werden, hängt vom jeweiligen Schaden ab.

Geprüft werden können unter anderem:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand,
  • Sachverständigenkosten,
  • Abschlepp- und Standkosten,
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
  • merkantile Wertminderung,
  • beschädigte persönliche Gegenstände,
  • Heilbehandlungs- und weitere unfallbedingte Kosten,
  • Verdienstausfall,
  • sowie Schmerzensgeld bei Verletzungen.

Nicht jede Position besteht in jedem Fall und nicht jede Rechnung wird automatisch vollständig ersetzt. Deshalb sollten Belege und Voraussetzungen getrennt geprüft werden.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Bei größeren oder unklaren Schäden kann ein unabhängiges Gutachten erforderlich sein. Ob die Kosten dafür ersetzt werden, hängt unter anderem von der Schadenhöhe und der Erforderlichkeit ab.

Lassen Sie sich nicht vorschnell auf eine reine Fotobegutachtung der gegnerischen Versicherung festlegen, wenn das Ausmaß des Schadens unklar ist. Gleichzeitig sollte kein unnötig teures Gutachten beauftragt werden, wenn offensichtlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.

Reparatur oder Abrechnung ohne Reparatur?

Sie können einen Fahrzeugschaden unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abrechnen, ohne sofort reparieren zu lassen. Dann gelten andere Regeln als bei Vorlage einer Werkstattrechnung. Insbesondere die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Bei älteren Fahrzeugen, Totalschäden oder einer Reparatur oberhalb des Wiederbeschaffungswerts gelten zusätzliche Voraussetzungen. Treffen Sie deshalb keine endgültige Abrechnungsentscheidung, bevor Gutachten, Wiederbeschaffungswert und Reparaturweg geklärt sind.

Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung

Unter den Voraussetzungen des § 115 VVG kann der Anspruch direkt gegen den Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Der Versicherer prüft Haftung und Schadenhöhe und fordert dafür häufig weitere Angaben oder Belege an.

Schicken Sie nur Unterlagen, die für die Regulierung benötigt werden. Prüfen Sie Abfindungserklärungen sorgfältig. Mit einer abschließenden Erklärung können auch Ansprüche erledigt werden, deren Umfang noch nicht absehbar ist.

Der Versicherer darf den Unfall und die geltend gemachten Positionen prüfen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Kürzung richtig ist. Fordern Sie eine nachvollziehbare Abrechnung und bewahren Sie sämtliche Schreiben auf. Telefonische Absprachen sollten anschließend schriftlich bestätigt werden.

Wenn Sie beim Unfall verletzt wurden

Lassen Sie Beschwerden zeitnah ärztlich dokumentieren. Sammeln Sie Arztberichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte und Belege über eigene Ausgaben. Auch Einschränkungen im Haushalt oder bei der Arbeit können für die Schadensermittlung wichtig sein.

Schmerzensgeldtabellen ersetzen keine Einzelfallbewertung. Weitere Informationen finden Sie unter Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall.

Wie lange dauert die Unfallregulierung?

Eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Der Versicherer benötigt Zeit, um Unfallhergang, Haftung und Schadenhöhe zu prüfen. Fehlen Polizeibericht, Zeugenaussagen oder ein Gutachten, kann sich die Entscheidung verzögern.

Das rechtfertigt aber keine unbegrenzte Untätigkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen vorliegen, kann eine angemessene Frist zur Bearbeitung gesetzt werden. Bei unstreitigen Teilbeträgen kommt auch eine Abschlagszahlung in Betracht.

Anwaltskosten nach einem Unfall

Bei einer Haftung der Gegenseite können die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden gehören. Bei einer Mithaftung richtet sich der erstattungsfähige Umfang grundsätzlich nach der berechtigten Schadensersatzforderung und dem dafür maßgeblichen Gegenstandswert. Auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag eintreten.

Vor der Beauftragung sollten der Umfang des Mandats und die voraussichtlichen Kosten geklärt werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es um eine einzelne Kürzung oder die vollständige Unfallregulierung geht.

Häufige Fragen zur Unfallregulierung

Muss ich die Werkstatt der Versicherung nutzen?

Geschädigte dürfen grundsätzlich eine Werkstatt wählen. Ob die Versicherung bestimmte Kosten oder Verweisungseinwände geltend machen kann, hängt vom konkreten Abrechnungsfall ab.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden wird gesprochen, wenn die Wiederherstellung gegenüber einer Ersatzbeschaffung wirtschaftlich unvernünftig ist. Für die konkrete Abrechnung müssen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und damit der Wiederbeschaffungsaufwand getrennt betrachtet werden. Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ersatzfähig sein; reichen sie über den Wiederbeschaffungswert hinaus, gelten für eine Erstattung innerhalb der sogenannten 130-Prozent-Grenze zusätzliche Anforderungen an Reparatur und Weiternutzung. Eine pauschale Grenzwertberechnung genügt daher nicht.

Kann ich Mietwagenkosten verlangen?

Ein Anspruch kann für die erforderliche Ausfallzeit bestehen. Fahrzeugklasse, Mietdauer, Preis und tatsächlicher Nutzungsbedarf spielen bei der Erstattung eine Rolle.

Wer bezahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Soweit die Gegenseite haftet, können erforderliche Rechtsanwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens sein. Bei einer Haftungsquote richtet sich der erstattungsfähige Umfang grundsätzlich nach der berechtigten Schadensersatzforderung und dem dafür maßgeblichen Gegenstandswert.

Unfallregulierung in Nürnberg

Halten Sie für eine erste Prüfung Fotos, Unfallbericht, Gutachten, Rechnungen und den bisherigen Schriftverkehr bereit. Haftungsfrage und einzelne Schadenspositionen sollten geklärt werden, bevor gegenüber der Versicherung eine abschließende Erklärung abgegeben wird. Sie erreichen die Kanzlei über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0911 243 777.

Den Gesamtüberblick finden Sie unter Verkehrsrecht in Nürnberg.

Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M.

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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Verkehrsrechtliche Angelegenheit prüfen lassen

Nennen Sie bei der Anfrage den Zustelltag des Bescheids oder das Datum des Unfalls und halten Sie die wichtigsten Unterlagen bereit.

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