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Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Strafbefehl lässt wenig Zeit für unüberlegte Reaktionen. Als beschuldigte Person dürfen Sie schweigen. Sie müssen sich gegenüber der Polizei nicht selbst belasten und sollten eine Aussage nicht allein deshalb machen, weil Sie den Vorwurf schnell richtigstellen möchten.
Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Nürnberg. Sie berät und verteidigt Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens. Verletzte einer Straftat unterstützt sie bei Schutz- und Beteiligungsrechten sowie bei der Prüfung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Bei laufenden Fristen erreichen Sie die Kanzlei unter 0911 243 777. Halten Sie nach Möglichkeit das Schreiben, das Aktenzeichen und den Zustelltag bereit. Alternativ können Sie über das Kontaktformular eine Anfrage stellen.
Was ist jetzt passiert?
Der richtige erste Schritt hängt davon ab, was Sie erhalten oder erlebt haben.
- Polizeiliche Vorladung: Als beschuldigte Person müssen Sie einer Ladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen. Eine Aussage kann auch später noch erfolgen – möglichst erst nach anwaltlicher Prüfung und Akteneinsicht.
- Durchsuchung oder Beschlagnahme: Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Verlangen Sie eine Ausfertigung des Beschlusses und ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände. Machen Sie keine spontanen Angaben zum Tatvorwurf.
- Strafbefehl: Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Notieren Sie den Zustelltag sofort.
- Anklage oder gerichtliche Ladung: Gerichtliche Schreiben sollten umgehend geprüft werden. Ob und bis wann eine Reaktion nötig ist, ergibt sich aus dem konkreten Dokument.
- Festnahme oder Untersuchungshaft: Hier ist schnelle Verteidigung besonders wichtig. Angehörige sollten Namen, Geburtsdatum, möglichen Aufenthaltsort und bekannte Aktenzeichen bereithalten.
- Straftat erlebt: Sichern Sie Nachrichten, Fotos, Atteste, Rechnungen und weitere Belege. Je nach Tat kommen Akteneinsicht, anwaltlicher Beistand, Nebenklage oder Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.
Ihre Ansprechpartnerin: Corinna Jung, LL.M.
Wer eine Anwältin sucht, möchte wissen, mit wem er spricht. Corinna Jung, LL.M., ist Ihre zentrale Ansprechpartnerin für Strafrecht. Anfragen und Termine werden über die Kanzlei Dr. Bauch & Kollegen koordiniert. Als Fachanwältin für Strafrecht verbindet sie die fachliche Spezialisierung mit einer direkten, verständlichen Beratung.
Im ersten Gespräch geht es nicht um vorschnelle Versprechen, sondern um drei konkrete Fragen: Welche Frist läuft? Was ist aus der Ermittlungsakte bereits bekannt? Und welcher Schritt verbessert Ihre rechtliche Position, ohne vermeidbare Risiken zu schaffen?
Mehr über ihren Werdegang und ihre Tätigkeitsbereiche erfahren Sie auf der Profilseite Corinna Jung, LL.M..
Strafverteidigung beginnt vor der Hauptverhandlung
Viele Strafverfahren werden im Ermittlungsverfahren entscheidend geprägt. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln belastende und entlastende Umstände. Erst die Akteneinsicht zeigt regelmäßig, auf welche Aussagen, Dokumente, Gutachten oder digitalen Spuren sich der Vorwurf stützt.
Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob Schweigen zunächst die beste Strategie bleibt, ob eine schriftliche Einlassung sinnvoll ist oder ob bestimmte Ermittlungen angeregt werden sollten. Je nach Aktenlage kann auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich seriös nicht versprechen.
Vom Ermittlungsverfahren bis zu Rechtsmitteln
Wird Anklage erhoben, entscheidet das Gericht zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben und Zeugen vernommen. Die Verteidigung muss dabei nicht nur den Tatvorwurf, sondern auch Verfahrensfragen und mögliche Rechtsfolgen im Blick behalten.
Nach einer Entscheidung können Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu prüfen sein. Dafür gelten kurze Fristen. Wer ein Urteil oder einen Beschluss erhalten hat, sollte deshalb nicht bis zum Ablauf der Frist warten.
Strafrechtliche Schwerpunkte der Kanzlei
Der Pillar gibt Orientierung. Die Einzelheiten finden Sie auf den thematisch passenden Seiten.
Jugendstrafrecht in Nürnberg
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden zählen neben Tatvorwurf und Beweislage auch Entwicklungsstand und Lebenssituation. Eltern sollten ihr Kind nicht zu einer schnellen Aussage drängen. Die Seite erklärt Altersgrenzen, Jugendgerichtshilfe, mögliche Reaktionen und notwendige Verteidigung.
Pflichtverteidiger in Nürnberg
Eine Pflichtverteidigung hängt nicht vom Einkommen ab. Sie ist in gesetzlich geregelten Fällen notwendig, etwa bei bestimmten schweren Vorwürfen, einer Haftlage oder schwieriger Sach- und Rechtslage. Beschuldigte können grundsätzlich eine geeignete Verteidigungsperson benennen.
Untersuchungshaft: Rechte und Verteidigung
Untersuchungshaft setzt dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Haftprüfung, Haftbeschwerde und eine Außervollzugsetzung gegen Auflagen sind unterschiedliche Wege, die anhand des Haftbefehls geprüft werden müssen.
Opferrecht und Nebenklage
Verletzte müssen das Strafverfahren nicht nur aus der Zuschauerrolle verfolgen. Je nach Tat und persönlicher Situation bestehen Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte. Die Nebenklage kann eine aktive Beteiligung am Verfahren ermöglichen.
Geschädigtenvertretung
Hier stehen Beweissicherung, Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Abstimmung von Straf- und Zivilverfahren im Mittelpunkt. Ein Anspruch muss auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung nachvollziehbar dargelegt und beziffert werden.
Strafanzeige stellen in Nürnberg
Eine Strafanzeige und ein Strafantrag sind nicht dasselbe. Vor einer Anzeige kann es sinnvoll sein, Beweismittel zu ordnen, Fristen zu prüfen und die eigene Rolle im Sachverhalt rechtlich einzuordnen.
Kosten eines Strafverteidigers
Die gesonderte Kostenseite erklärt gesetzliche Gebühren, Vergütungsvereinbarungen, Pflichtverteidigung und mögliche Kostenerstattung ausführlicher.
Wie läuft ein Strafverfahren in Nürnberg ab?
In Nürnberg können je nach Tatvorwurf und Verfahrensstand Polizei, Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Amtsgericht Nürnberg oder Landgericht Nürnberg-Fürth beteiligt sein. Beim Amtsgericht Nürnberg bestehen unter anderem Straf-, Verkehrs- und Jugendabteilungen. Welches Gericht zuständig ist, hängt nicht allein vom Wohnort ab, sondern auch vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge.
Der typische Weg führt vom Ermittlungsverfahren über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung, einem Strafbefehl oder einer Anklage. Nach einer Anklage prüft das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Diese Grundstruktur ersetzt keine Prüfung des konkreten Aktenstands – sie hilft aber, ein erhaltenes Schreiben richtig einzuordnen.
Die Kanzlei befindet sich am Frauentorgraben 43 in Nürnberg. Persönliche Besprechungen ermöglichen eine direkte Abstimmung; viele vorbereitende Schritte und Unterlagen lassen sich zugleich telefonisch oder digital koordinieren.
Wie bereiten Sie die erste Beratung vor?
Bringen oder übermitteln Sie möglichst vollständig:
- Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl, Anklage oder Haftunterlagen,
- Aktenzeichen, bekannte Termine und Zustellnachweise,
- eine kurze Chronologie ohne nachträgliche Ausschmückung,
- Angaben zu bereits gemachten Aussagen,
- unveränderte Nachrichten, Fotos, Verträge oder andere mögliche Beweismittel,
- bei Verletzten zusätzlich Atteste, Rechnungen und eine Dokumentation der Folgen.
Stimmen Sie keine gemeinsame Darstellung mit anderen Beteiligten ab. Löschen oder verändern Sie keine möglichen Beweismittel. Wenn Unterlagen fehlen, ist das kein Grund, eine laufende Frist verstreichen zu lassen.
Häufige Fragen an einen Anwalt für Strafrecht
Wie viel kostet ein Anwalt für Strafrecht?
Die Vergütung kann sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung richten. Umfang, Verfahrensart, Termine und Schwierigkeit beeinflussen die Kosten. Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, welche Tätigkeit übernommen wird und auf welcher Grundlage abgerechnet wird. Eine ausführliche Einordnung finden Sie unter Kosten eines Strafverteidigers.
Wann braucht man einen Anwalt für Strafrecht?
Spätestens bei einer Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, einem Strafbefehl oder einer Anklage sollte anwaltliche Hilfe umgehend geprüft werden. Auch eine polizeiliche Vorladung kann ein sinnvoller Zeitpunkt sein, weil eine Aussage ohne Aktenkenntnis vermeidbare Risiken schafft. Verletzte sollten anwaltliche Hilfe erwägen, wenn Schutz, Akteneinsicht, Nebenklage oder erhebliche Schadensfolgen eine Rolle spielen.
Wer bezahlt den Anwalt bei Strafrecht?
Bei einer Wahlverteidigung bezahlt grundsätzlich zunächst der Mandant die vereinbarte oder gesetzliche Vergütung. Bei notwendiger Verteidigung zahlt die Staatskasse zunächst die gesetzlichen Pflichtverteidigergebühren; je nach Ausgang können Verfahrenskosten später auferlegt werden. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Kosten erstattet werden, hängt vom Vertrag und vom Verfahrensausgang ab.
Wie finde ich heraus, ob ein Anwalt gut ist?
Achten Sie auf eine passende Spezialisierung, eine klare Erklärung des Vorgehens und transparente Informationen zur Vergütung. Im Strafrecht ist der Fachanwaltstitel ein überprüfbarer Qualifikationsnachweis. Ebenso wichtig ist, ob Sie Ihre Situation offen schildern können und eine konkrete Ansprechpartnerin haben. Ergebnisversprechen sind dagegen kein Qualitätsmerkmal.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln. Das Recht zu schweigen bleibt bestehen.
Strafrecht in Nürnberg persönlich besprechen
Wenn eine Frist läuft, teilen Sie bei der Kontaktaufnahme bitte mit, welches Schreiben Sie wann erhalten haben. Corinna Jung kann dann die Dringlichkeit einordnen und klären, welche Unterlagen für den nächsten Schritt benötigt werden.
Telefon: 0911 243 777 Online: Kontakt zur Kanzlei


