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Familienrecht

Ehevertrag in Nürnberg: Was Sie regeln können und was nicht

6 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Ein Ehevertrag wird manchmal als unromantisch empfunden. Inhaltlich geht es jedoch darum, transparent zu regeln, welche wirtschaftlichen Folgen gelten sollen, wenn die gemeinsame Zukunft anders verläuft als geplant.

Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen - Zugewinngemeinschaft, gesetzlicher Unterhalt, Versorgungsausgleich. Das passt für viele Paare. Für andere nicht. Besonders dann nicht, wenn einer der Partner ein Unternehmen hat, Vermögen mitbringt oder beide auf Augenhöhe festlegen wollen, was im Falle einer Trennung gilt.

Was regelt ein Ehevertrag?

Zu den drei zentralen Regelungsbereichen eines Ehevertrags gehören Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt. Der Güterstand folgt aus § 1408 BGB. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich richten sich nach §§ 6, 8 VersAusglG, zum nachehelichen Unterhalt nach § 1585c BGB. Je nach Lebenssituation können weitere Regelungen hinzukommen; für einzelne Gegenstände gelten zusätzliche Formvorschriften.

Der Güterstand bestimmt, was mit dem Vermögen passiert. Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft: Jeder behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird bei einer Scheidung ausgeglichen. Ein Ehevertrag kann stattdessen Gütertrennung vereinbaren; dann findet kein gesetzlicher Zugewinnausgleich statt. Möglich ist auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die bestimmte Vermögenswerte ausklammert. Mehr zum Thema: Zugewinnausgleich in Nürnberg.

Nachehelicher Unterhalt (§ 1585c BGB) kann im Ehevertrag begrenzt, befristet oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Auf Trennungsunterhalt kann im Ehevertrag dagegen nicht wirksam im Voraus verzichtet werden. Und auch beim nachehelichen Unterhalt gibt es Grenzen - dazu gleich mehr.

Der Versorgungsausgleich (die Aufteilung der Rentenansprüche bei Scheidung) kann ebenfalls geregelt werden. § 6 VersAusglG erlaubt grundsätzlich auch einen vollständigen Ausschluss. Der Vertrag unterliegt aber einer Inhalts- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG), sodass ein Ausschluss unwirksam sein kann, wenn ein Partner dadurch unangemessen benachteiligt wird.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Nicht jedes Paar braucht einen Ehevertrag. Aber es gibt Situationen, in denen die gesetzliche Regelung nicht passt.

Wenn ein Ehegatte ein Unternehmen führt, kann dessen Wert in den Zugewinnausgleich einfließen. Ein Ehevertrag kann hierfür eine abweichende Regelung vorsehen, etwa indem betriebliche Werte ausgenommen oder Ausgleichsmodalitäten festgelegt werden. Dabei muss die Gesamtgestaltung wirksam und ausgewogen bleiben.

Bei großem Vermögensunterschied wollen beide Partner oft vorher wissen, was im Fall einer Trennung gilt. Das schützt nicht nur den vermögenden Partner. Es gibt auch dem anderen Klarheit.

Bei Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen kann ein Ehevertrag mit gesonderten erbvertraglichen oder testamentarischen Regelungen abgestimmt werden. Für erbrechtliche Verfügungen gelten eigene Form- und Bindungsregeln.

Und bei internationalen Ehen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten kann ein Ehevertrag das anwendbare Scheidungsrecht bestimmen. Nach Art. 5 Rom-III-VO ist die Wahl allerdings auf Rechtsordnungen mit hinreichendem Bezug zum Paar beschränkt.

Notarielle Beurkundung ist Pflicht

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Eine nur privat unterschriebene Vereinbarung erfüllt diese Form nicht. Wie die Beurkundung organisatorisch erfolgt, sollte mit dem Notariat abgestimmt werden.

Der Notar erforscht den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite der Beurkundung. Er ist dabei unabhängig und unparteiisch und vertritt nicht einseitig die Interessen eines Ehegatten.

Eine anwaltliche Beratung kann die gewünschten Regelungen und einseitigen Risiken vorab herausarbeiten. Der Vertragsentwurf und das weitere Vorgehen werden anschließend mit dem beurkundenden Notariat abgestimmt.

Was ein Ehevertrag kosten kann

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu bestimmenden Geschäftswert. Hinzukommen können Auslagen, Umsatzsteuer und Kosten einer gesonderten anwaltlichen Beratung oder Vertragsgestaltung. Eine belastbare Berechnung sollte das Notariat anhand der vorgesehenen Regelungen und Vermögensangaben erstellen.

Was ein Ehevertrag kostet, hängt von der Komplexität ab – ein einfacher Vertrag mit Gütertrennung ist regelmäßig weniger aufwändig als eine Regelung mit modifiziertem Zugewinn, Unterhaltsvereinbarung und Versorgungsausgleich. Die Abrechnungsgrundlage und der vorgesehene Leistungsumfang sollten vor der Beauftragung geklärt werden.

Nachträglicher Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden, etwa wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, ein Partner ein Unternehmen gründet oder eine Erbschaft ansteht.

Auch hier gilt: notarielle Beurkundung ist Pflicht.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Nicht alles, was im Ehevertrag steht, hält vor Gericht. Ein Ehevertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein. § 138 BGB erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände bei Vertragsschluss. Nicht jede Ungleichgewichtung führt zur Unwirksamkeit.

Bei der Wirksamkeitskontrolle betrachtet das Gericht die Vereinbarung als Ganzes und die Umstände ihres Abschlusses. Besonders sorgfältig zu prüfen sind Eingriffe in gesetzliche Scheidungsfolgen, wenn sie mit einer einseitigen Lastenverteilung, wirtschaftlicher Abhängigkeit oder einer besonderen Drucksituation zusammentreffen. Kein einzelner Punkt führt für sich allein automatisch zur Unwirksamkeit.

Bei einer späteren Auseinandersetzung können sowohl die Umstände bei Vertragsschluss als auch die Berufung auf den Vertrag in der inzwischen eingetretenen Situation relevant sein. Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle sind deshalb voneinander zu trennen.

Ablauf einer Ehevertrag-Beratung

Für eine Beratung sind insbesondere die Vermögensverhältnisse, die berufliche Situation beider Partner, gemeinsame Kinder und besondere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile relevant.

Auf dieser Basis können Regelungsvorschläge entwickelt und rechtliche oder wirtschaftliche Risiken gekennzeichnet werden. Ob eine Klausel später wirksam bleibt, lässt sich nicht garantieren; eine nachvollziehbare und ausgewogene Gestaltung kann jedoch vermeidbare Konflikte reduzieren.

Der abgestimmte Entwurf wird anschließend dem beurkundenden Notariat vorgelegt. Bei gegenläufigen Interessen kann eine jeweils eigene anwaltliche Beratung der Beteiligten sinnvoll sein.

Häufige Fragen zum Ehevertrag

Ist ein Ehevertrag ohne Notar wirksam?

Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Eine lediglich privat unterschriebene Vereinbarung erfüllt diese gesetzliche Form grundsätzlich nicht.

Wie viel kostet ein Ehevertrag bei einem Notar?

Die Notargebühren richten sich nach dem gesetzlichen Geschäftswert, der nicht in jeder Gestaltung schlicht dem gemeinsamen Vermögen entspricht. Auslagen und Umsatzsteuer sowie Kosten einer anwaltlichen Beratung können hinzukommen. Fragen Sie für Ihre konkrete Vertragsgestaltung nach einer individuellen Kostenauskunft.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Ein besonderer Regelungsbedarf kann etwa bei Unternehmen, Immobilien, erheblichen Vermögensunterschieden, Patchwork-Familien oder internationalen Bezügen bestehen. Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Folgen zur gemeinsamen Lebens- und Vermögensplanung passen.

Kann ich einen Ehevertrag selbst erstellen?

Einen Entwurf können die Beteiligten vorbereiten; die erforderliche Form wird erst durch notarielle Beurkundung erfüllt. Der Notar ist zur unabhängigen und unparteiischen Betreuung verpflichtet und belehrt über die rechtliche Tragweite (§ 17 BeurkG). Eine zusätzlich beauftragte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann demgegenüber die Interessen nur einer Seite prüfen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Komplexität und möglichem Interessengegensatz ab.

Wann macht ein Ehevertrag keinen Sinn?

Wenn die gesetzlichen Regelungen zur gemeinsamen Planung passen und keine besonderen Vermögens-, Versorgungs- oder Familienkonstellationen bestehen, kann ein Ehevertrag entbehrlich sein. Das lässt sich erst beurteilen, nachdem die gewünschten Abweichungen und ihre Folgen geklärt sind.

Ehevertrag in Nürnberg prüfen lassen

Ob vor der Hochzeit oder während der Ehe: Eine Beratung kann klären, ob eine vertragliche Regelung zur jeweiligen Situation passt. Einen Termin können Sie über das Kontaktformular oder unter 0911 243 777 anfragen.

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Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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