Arbeitsrecht: Lohn, Gehaltserhöhungen, Kündigungen?
Lohn oder Gehalt ausgeblieben? Das kann schon verärgern, wenn dann all den eigenen Zahlungsverpflichtungen am Monatsende nicht nachgekommen werden kann. Oder der Arbeitgeber will plötzlich von einer Zusage in Sachen Urlaub, Zulage oder Gehaltserhöhung nichts mehr wissen. Eine fristlose Kündigung „geht in der Regel gar nicht“, wenn man sich systemgerecht zu wehren weiß. Eine Kündigung belastet natürlich immer, selbst wenn man sie kommen sehen hat oder besagter Arbeitsplatz sowieso nicht mehr passte, weil es mit dem Chef oder den Kollegen nicht mehr klappte.