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Nach einer Geschwindigkeitsmessung kommt häufig zuerst der Anhörungsbogen und später der Bußgeldbescheid. Dann können neben dem Bußgeld auch Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst den Zustelltag und die Folgen des Bescheids.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt nicht von allgemeinen Fehlerquoten ab. Entscheidend sind Ihr Bescheid, die Verfahrensunterlagen und der konkrete Vorwurf.
Die Zwei-Wochen-Frist
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das Datum auf dem Bescheid ist dafür nicht ausschlaggebend.
Notieren Sie den Zustelltag und bewahren Sie den Umschlag auf. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der zuständigen Behörde eingehen.
Wann eine Prüfung besonders sinnvoll ist
Nicht jeder Blitzerbescheid ist fehlerhaft. Eine anwaltliche Prüfung kann aber besonders wichtig sein, wenn:
- ein Fahrverbot angekündigt ist,
- Punkte erhebliche Folgen für Ihren Führerschein hätten,
- Sie die Fahrerzuordnung nicht nachvollziehen können,
- der geschilderte Ablauf nicht zu Ihrer Erinnerung passt,
- oder der Bescheid erkennbare Unstimmigkeiten enthält.
Der Bußgeldkatalog enthält Regelsätze. Welche Folgen tatsächlich eintreten, ergibt sich aus dem konkreten Verfahren.
Was ein Anwalt prüfen kann
Für eine belastbare Einschätzung reicht das Blitzerfoto allein meist nicht aus. Geprüft werden können unter anderem der Tatvorwurf, die Identifikation des Fahrers, die Messunterlagen und der Verfahrensablauf. Auch die betroffene Person kann nach § 49 OWiG Akteneinsicht beantragen. Ein beauftragter Verteidiger kann die Akte ebenfalls einsehen und rechtlich auswerten.
Eine Prüfung kann klären, ob konkrete Einwände bestehen und welches Risiko ein weiteres Vorgehen hat. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Akteneinsicht kann Informationen enthalten, die im Bußgeldbescheid nicht stehen. Dazu können Messprotokolle, Fotos, Angaben zum Messgerät und weitere Verfahrensunterlagen gehören. Welche Dokumente tatsächlich vorhanden und für die Verteidigung relevant sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid?
Der Anhörungsbogen informiert über einen Vorwurf und gibt Gelegenheit zur Äußerung. Er ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Person müssen von Angaben zur Sache unterschieden werden. Niemand muss sich selbst belasten.
Der Bußgeldbescheid enthält dagegen die Entscheidung der Behörde und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Erst gegen diesen Bescheid wird Einspruch eingelegt. Wer beide Schreiben verwechselt, riskiert unnötige oder verfrühte Erklärungen.
Diese Unterlagen werden benötigt
Bringen oder senden Sie den vollständigen Bußgeldbescheid mit allen Anlagen. Wichtig sind außerdem:
- der Umschlag oder ein anderer Nachweis der Zustellung,
- der Anhörungsbogen, falls vorhanden,
- bisheriger Schriftverkehr mit der Behörde,
- Informationen dazu, wer das Fahrzeug genutzt haben könnte,
- und eine kurze Schilderung des Geschehens.
Geben Sie nicht vorschnell Erklärungen zur Fahrereigenschaft ab. Zuerst sollte geklärt werden, welche Angaben erforderlich und sinnvoll sind.
Was nach dem Einspruch passiert
Ein Einspruch hebt den Bescheid nicht automatisch auf. Die Behörde prüft den Vorgang erneut und kann weitere Ermittlungen durchführen. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, ändern oder an der Entscheidung festhalten. Dann kann das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.
Welche Stellungnahme sinnvoll ist, hängt von der Akte ab. Deshalb sollte die Begründung nicht aus einem allgemeinen Musterschreiben übernommen werden.
Bleibt die Behörde bei ihrer Entscheidung, kann es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Vorher sollte besprochen werden, welche Beweise vorliegen, welches Ergebnis realistisch ist und welches Kostenrisiko besteht. Ein Einspruch kann grundsätzlich auch zurückgenommen werden, solange das Verfahren dies zulässt.
Typische Fehler nach einem Blitzerbescheid
Problematisch sind vor allem verspätete Reaktionen und unüberlegte Angaben. Manche Betroffene zahlen sofort, obwohl sie den Bescheid prüfen lassen wollten. Andere nennen ohne Rücksprache eine Person als Fahrer oder verlassen sich auf ein Musterschreiben aus dem Internet.
Auch der Satz „Blitzer sind oft fehlerhaft“ ersetzt keinen konkreten Einwand. Für die Entscheidung zählt, was sich aus Ihrer Akte ergibt.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte außerdem früh klären, ob das Bußgeldverfahren vom Vertrag erfasst ist. Die Deckungszusage entscheidet nicht über die Erfolgsaussichten, kann aber für die Kostenplanung wichtig sein.
Häufige Fragen zum Blitzer-Einspruch
Kann ich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Grundsätzlich ist der Einspruch innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Ob er sich in Ihrem Fall lohnt, ist eine andere Frage und sollte anhand der Unterlagen beurteilt werden.
Muss ich den Einspruch sofort begründen?
Für die Fristwahrung ist zunächst der rechtzeitige Einspruch entscheidend. Ob und wie er begründet wird, richtet sich nach dem Verfahren und den verfügbaren Unterlagen.
Reicht ein unscharfes Blitzerfoto aus?
Das Foto ist nur ein Teil der Beurteilung. Fahrerzuordnung, Akteninhalt und weitere Beweismittel müssen zusammen betrachtet werden.
Was mache ich bei einem drohenden Fahrverbot?
Notieren Sie den Zustelltag und lassen Sie den Bescheid frühzeitig prüfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Fahrverbot.
Blitzerbescheid in Nürnberg prüfen lassen
Halten Sie für eine erste Prüfung den vollständigen Bescheid und den Zustellnachweis bereit. Sie erreichen die Kanzlei über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0911 243 777.
Mehr zum Verfahren lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Den Überblick finden Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht in Nürnberg.


