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Verkehrsrecht

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

4 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Ein Bußgeldbescheid kann mehr auslösen als eine Zahlung. Je nach Vorwurf drohen Punkte oder ein Fahrverbot. Bevor Sie reagieren, sollten Sie den Zustelltag notieren und den Bescheid vollständig lesen. Für einen Einspruch bleiben grundsätzlich nur zwei Wochen.

Wann beginnt die Einspruchsfrist?

Nach § 67 OWiG beginnt die Frist mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Das Datum oben auf dem Schreiben ist nicht maßgeblich. Entscheidend ist, wann Ihnen der Bescheid wirksam zugestellt wurde.

Bewahren Sie den gelben Umschlag oder einen anderen Zustellnachweis auf. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist grundsätzlich am nächsten Werktag. Trotzdem sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten.

Was vor einem Einspruch geprüft werden sollte

Ein Einspruch ist kein Selbstzweck. Zuerst muss klar sein, welche Folgen der Bescheid hat und welche Einwände überhaupt bestehen. Dabei können folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • Ist der Tatvorwurf richtig wiedergegeben?
  • Ist die betroffene Person eindeutig festgestellt?
  • Welche Messung oder Beobachtung liegt dem Bescheid zugrunde?
  • Drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
  • Stimmen Zustellung und Verfahrensablauf?

Die Erfolgsaussichten lassen sich nicht anhand eines Online-Musters beurteilen. Dafür werden der Bescheid und gegebenenfalls die Verfahrensakte benötigt.

Wie wird Einspruch eingelegt?

Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Ein Telefonanruf reicht nicht. Das Aktenzeichen und eine eindeutige Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen, gehören in das Schreiben.

Eine ausführliche Begründung ist für die reine Fristwahrung nicht zwingend. Sie sollte aber auch nicht ohne Kenntnis der Akte formuliert werden. Unüberlegte Angaben können die spätere Verteidigung erschweren.

Bewahren Sie einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand oder Eingang auf. Bei einem Brief kann der Postlauf die Frist gefährden. Welche elektronischen Übermittlungswege zulässig sind, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den Angaben der Behörde.

Was passiert nach dem Einspruch?

Die Behörde prüft den Fall erneut. Sie kann weitere Unterlagen auswerten, Ermittlungen veranlassen oder den Bescheid überprüfen. Hält sie an ihrer Entscheidung fest, kann die Sache an das Amtsgericht weitergegeben werden.

Ein Einspruch kann außerdem auf bestimmte Punkte beschränkt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Ziel und vom Inhalt des Bescheids ab. Vor einer solchen Entscheidung sollten Chancen, Aufwand und mögliche Folgen besprochen werden.

Bleibt der Einspruch bestehen, kann das Amtsgericht einen Termin bestimmen. Dort wird der Vorwurf erneut behandelt. Je nach Fall können Zeugen oder Sachverständige gehört und Unterlagen ausgewertet werden. Das Gericht ist nicht in jedem Fall an die Entscheidung der Bußgeldbehörde gebunden.

Einspruch und Fahrverbot

Wenn der Bescheid ein Fahrverbot enthält, ist der Zeitpunkt der Rechtskraft besonders wichtig. Ein rechtzeitiger Einspruch verhindert zunächst, dass der Bescheid unanfechtbar wird. Das bedeutet aber nicht, dass das Fahrverbot automatisch entfällt.

Wie lange ein Fahrverbot dauert und wann der Führerschein abgegeben werden muss, erklären wir auf den Seiten Fahrverbot und Führerschein beim Fahrverbot abgeben.

Kosten des Einspruchsverfahrens

Die Kosten hängen davon ab, wie weit das Verfahren geführt wird. Anwaltsgebühren, mögliche Sachverständigenkosten und gerichtliche Auslagen können eine Rolle spielen. Wird der Einspruch zurückgenommen oder bleibt der Bescheid bestehen, können zusätzliche Kosten entstehen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag Deckung gewähren. Prüfen Sie Selbstbeteiligung und Versicherungsumfang. Vor der Beauftragung sollte klar sein, welcher Auftrag erteilt wird und wie die Vergütung berechnet wird.

Häufige Fehler beim Einspruch

Ein häufiger Fehler ist die Berechnung der Frist ab dem Bescheiddatum. Andere Betroffene schicken den Einspruch an die falsche Stelle oder können den rechtzeitigen Zugang später nicht nachweisen.

Auch eine vorschnelle ausführliche Begründung kann nachteilig sein. Sichern Sie zuerst die Frist und klären Sie dann, welche Erklärung zur Aktenlage passt.

Bewahren Sie während des gesamten Verfahrens Kopien aller Schreiben auf. Notieren Sie Versand- und Zustelldaten. So lässt sich später nachvollziehen, welche Erklärung wann bei welcher Stelle eingegangen ist.

Häufige Fragen zum Bußgeldbescheid

Soll ich das Bußgeld zuerst bezahlen?

Eine Zahlung hemmt die Einspruchsfrist nicht. Wenn Sie den Bescheid prüfen lassen möchten, klären Sie deshalb unabhängig von der Zahlung rechtzeitig, ob und wie Einspruch eingelegt werden soll.

Kann ich per E-Mail Einspruch einlegen?

Ob eine einfache E-Mail die vorgeschriebene Form erfüllt, sollte nicht vorausgesetzt werden. Nutzen Sie einen sicheren Übermittlungsweg und beachten Sie die Hinweise im Bescheid.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?

Nach Fristablauf wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.

Brauche ich für den Einspruch einen Anwalt?

Der Einspruch kann grundsätzlich selbst eingelegt werden. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, Risiken einordnen und die Begründung auf den konkreten Fall abstimmen.

Bußgeldbescheid in Nürnberg prüfen lassen

Halten Sie für eine erste Prüfung den vollständigen Bescheid und den Zustellnachweis bereit. Sie erreichen die Kanzlei über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0911 243 777.

Weitere Informationen finden Sie unter Blitzer und Einspruch und auf unserer Übersichtsseite Verkehrsrecht in Nürnberg.

Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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Verkehrsrechtliche Angelegenheit prüfen lassen

Nennen Sie bei der Anfrage den Zustelltag des Bescheids oder das Datum des Unfalls und halten Sie die wichtigsten Unterlagen bereit.

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