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Verkehrsrecht

Führerschein beim Fahrverbot abgeben: Ablauf und Fristen

5 Minuten LesezeitFreigegeben durch Corinna Jung, LL.M.
Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für StrafrechtRechtsanwältin, Fachanwältin für StrafrechtCorinna Jung, LL.M.
Inhaltsverzeichnis

Ein Fahrverbot beginnt nicht immer mit dem Datum auf dem Bußgeldbescheid. Entscheidend sind die Rechtskraft, die für Sie geltende Regelung und die amtliche Verwahrung des Führerscheins. Die Einzelheiten stehen in der Entscheidung oder in einer gesonderten Vollstreckungsmitteilung.

Lesen Sie dieses Schreiben vollständig, bevor Sie den Führerschein versenden oder bei einer Behörde abgeben.

Wann wird das Fahrverbot wirksam?

Bei einem Fahrverbot nach § 25 StVG kommt es zunächst auf die Rechtskraft der Entscheidung an. Wird gegen den Bußgeldbescheid kein rechtzeitiger Einspruch eingelegt, kann er nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig werden.

Wann das Fahrverbot anschließend wirksam wird, hängt davon ab, ob die Viermonatsregelung gilt. Ohne diese Regelung tritt die Wirksamkeit mit der amtlichen Verwahrung oder einem Vermerk im Führerschein ein, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft. Muss der Führerschein amtlich verwahrt werden, beginnt die Verbotsfrist grundsätzlich erst mit der Verwahrung. Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Fristenberechnung, wenn Ihr Bescheid konkrete Angaben enthält.

Was bedeutet amtliche Verwahrung?

Amtliche Verwahrung bedeutet, dass der Führerschein bei der zuständigen staatlichen Stelle eingegangen ist. Es reicht nicht, ihn zu Hause wegzulegen oder einer anderen Person zu geben.

Welche Stelle zuständig ist, steht in der Vollstreckungsmitteilung. Je nach Verfahren kann die Abgabe persönlich oder per Post möglich sein. Bei einem Versand zählt nicht der Tag, an dem Sie den Brief abschicken, sondern grundsätzlich der Eingang bei der zuständigen Stelle. Bewahren Sie deshalb einen Nachweis auf.

Die Dauer wird nach den gesetzlichen Regeln und den behördlichen Angaben berechnet. Verlassen Sie sich nicht auf eine eigene Rechnung, wenn Anfangs- oder Enddatum unklar sind. Eine Fahrt wenige Stunden zu früh kann bereits erhebliche Folgen haben.

Gilt für mich die Viermonatsfrist?

Die Viermonatsregelung steht seit dem 1. Juni 2026 in § 25 Abs. 3 StVG. Sie setzt insbesondere voraus, dass in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit keine Entscheidung über ein Fahrverbot rechtskräftig geworden ist und bis zur aktuellen Entscheidung keine weitere solche Rechtskraft eintritt.

Das bedeutet nicht, dass jedes Fahrverbot vier Monate aufgeschoben werden kann. Ob die Regelung gilt, ergibt sich aus dem Bescheid und den gesetzlichen Voraussetzungen. Ist sie anwendbar, wird das Verbot spätestens mit Ablauf des Viermonatszeitraums wirksam.

So geben Sie den Führerschein ab

Prüfen Sie zuerst, welche Behörde in Ihrem Schreiben genannt ist. Für die Abgabe sollten Sie:

  1. die Rechtskraft und den vorgesehenen Beginn klären,
  2. die zuständige Stelle und deren Annahmebedingungen prüfen,
  3. bei persönlicher Abgabe eine Empfangsbestätigung verlangen,
  4. beim Postversand einen geeigneten Zugangsnachweis sichern,
  5. das Ende des Fahrverbots anhand der behördlichen Angaben notieren.

Fahren Sie ab Beginn des Verbots nicht selbst zur Behörde. Organisieren Sie die Abgabe rechtzeitig oder nutzen Sie eine andere Beförderungsmöglichkeit.

Wenn Sie mehrere Führerscheindokumente oder eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen, sollten Sie die Vollstreckungsstelle vorab kontaktieren. Die rechtliche Wirkung des Fahrverbots lässt sich nicht dadurch vermeiden, dass ein anderes Dokument genutzt wird.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Die Nichtabgabe verhindert die Wirksamkeit nicht: Ohne Viermonatsregel wird das Fahrverbot spätestens einen Monat, bei anwendbarer Viermonatsregel spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam. Muss der Führerschein amtlich verwahrt werden, beginnt die Verbotsfrist grundsätzlich erst mit der Verwahrung; die Behörde kann die Herausgabe durchsetzen. Wer nach Eintritt der Wirksamkeit fährt, riskiert ein Strafverfahren.

Kontaktieren Sie die zuständige Stelle, wenn der Führerschein verloren gegangen ist oder aus einem anderen Grund nicht abgegeben werden kann. Eigenständiges Abwarten löst das Problem nicht.

Wann bekommen Sie den Führerschein zurück?

Die Rückgabe richtet sich nach der Dauer des Fahrverbots und dem Verfahren der Vollstreckungsstelle. Manche Behörden senden das Dokument zurück, andere verlangen eine persönliche Abholung. Klären Sie das bereits bei der Abgabe.

Planen Sie bei einer postalischen Rücksendung Zeit für den Versand ein. Sie dürfen nicht allein deshalb wieder fahren, weil Sie mit dem Eintreffen des Führerscheins gerechnet haben. Maßgeblich ist, ob das Fahrverbot tatsächlich beendet ist.

Vor der Abgabe Einspruch prüfen

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie den Bescheid überprüfen lassen wollen, sollten Sie nicht bis kurz vor Beginn des Fahrverbots warten.

Auf unserer Seite Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erklären wir Frist und Ablauf. Die Unterschiede zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung finden Sie unter Fahrverbot.

Berufliche und familiäre Planung

Ein Fahrverbot kann Schichtarbeit, Außendienst oder Betreuungspflichten erschweren. Organisieren Sie Alternativen, sobald der Zeitraum feststeht. Öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Urlaub oder eine vorübergehende Änderung der Aufgaben können helfen.

Diese Belastungen ändern die Vollstreckung nicht automatisch. Wenn Sie geltend machen wollen, dass das Fahrverbot eine außergewöhnliche Härte verursacht, benötigen Sie konkrete Nachweise und sollten das vor Eintritt der Rechtskraft klären.

Häufige Fragen zur Führerscheinabgabe

Kann ich den Führerschein per Post schicken?

Das hängt von den Vorgaben der zuständigen Vollstreckungsstelle ab. Prüfen Sie das Schreiben und sichern Sie bei einem Versand den Zugangsnachweis.

Beginnt das Fahrverbot mit dem Poststempel?

Grundsätzlich kommt es auf den Eingang bei der zuständigen Stelle an, nicht auf den Tag der Absendung.

Bekomme ich den Führerschein automatisch zurück?

Wie die Rückgabe erfolgt, teilt Ihnen die Behörde mit. Je nach Stelle wird das Dokument abgeholt oder zurückgesandt.

Darf jemand anderes meinen Führerschein abgeben?

Ob eine Abgabe durch eine bevollmächtigte Person möglich ist, sollten Sie vorab mit der zuständigen Stelle klären.

Fragen zum Ablauf in Nürnberg

Halten Sie den Bescheid und die Vollstreckungsmitteilung für eine erste Prüfung bereit. Sie erreichen die Kanzlei über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0911 243 777.

Den Überblick finden Sie auf unserer Seite Verkehrsrecht in Nürnberg.

Corinna Jung, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

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Corinna Jung, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Ansprechpartnerin für Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht in Nürnberg.

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