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Familienrecht

Unsere zufriedenen Mandanten und unsere gewonnenen Fälle beweisen unser Können auf diesem Gebiet.

Fachgebiet: Familienrecht

Das Ende einer Partnerschaft kann überraschend kommen. Es kann aber auch so sein, dass man beidseits ein Scheitern der Ehe/Lebensgemeinschaft lange nicht hat wahrhaben wollen. Im Ergebnis schmerzt beides gleichermaßen, wenn feststeht, dass es nicht mehr geht. Da sind ggf. immense atmosphärische Störungen wegen der emotionalen ,,Befrachtung“ leider dann „zu normal“ wie leider auch meist höchst kontraproduktiv. Das kann immens viel an Nerven und Geld kosten, weil es um existentielle Fragen geht, zu denen unabänderlich mit Tagesbezug organisiert werden muss.

Familienrecht: Wie geht es mit den Kindern weiter?

Wie verkraften die Kinder das (am besten)? Wie bringe ich Betreuung und Erwerbstätigkeit unter einen Hut, wenn ich für die Kinder sorgen will oder „muss“, weil sich der andere nicht um sie kümmert, ,,einfach denn mal weg ist mit neuem Partner oder wegen (s)einer Lebenskrise oder aus welchem Grund auch immer. Was ist von dem Wechselmodell zu halten, das in vieler Munde ist?

Wer bleibt in der Ehewohnung, kann ich mir das überhaupt leisten? Wenn verkauft werden muss, sind ja meistens beide „die Dummen“. Aber bei der Unterhaltsberechnung ist eben auch der sog. Wohnvorteil zu beachten vom Ehepartner, der in der Ehewohnung verbleibt. Wie rechnet sich das? Da kommt es zu Ergebnissen – schrecklich!

In Sachen Geld geben Sie uneingeschränkt den Ton an, was Sie wollen, und wie weit wir dabei gehen sollen in Unterhalts- und sonstigen Vermögensfragen.

Familienrecht: Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Und ein ganz besonderes Kapitel stellt der Zugewinnausgleich dar. Die gesetzliche Regelung birgt bekanntermaßen große Ungerechtigkeiten, darüber wissen viele An­wälte und Richter ein Lied zu singen. Ohne fundierten anwaltlichen Beistand steht man da schnell auf verlorenem Posten, denn gerade dazu kann eine Auseinander­setzung Jahre währen, wenn aus beiden Lagern dann Zeugen zu Schenkungen und zu Kontoständen aufgeboten werden, und die maßgeblichen Geschehnisse 20 oder 30 Jahre zurückliegen.

Familienrecht: Fingerspitzengefühl statt Verbissenheit

Verbissenheit ist aber immer fehl am Platz! An Kampfesmut darf man es jedoch auch nicht fehlen lassen! Uns ist schon wichtig, einen Unterschied zu machen, ob es um Fragen zum Geld oder zu den Kindern geht. Zu Letzterem mit einem gewissen Fingerspitzengefühl und einer erhöhten Kompromissbereitschaft dem Wohl der Seele eines Kindes zuzuarbeiten, das sich nur bedingt einbringen oder wehren kann, muss sich gebieten im Selbstverständnis eines „würdigen Fach­anwalts für Familienrecht“.

In Sachen Familienrecht kennen wir uns aus.

Dr. Jürgen Bauch M.A.

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